Ablauf für Käufer & Verkäufer

Ablauf Versteigerung 2

Wir haben für Sie den jeweiligen Ablauf einer Immobilienversteigerung für Verkäufer und Ersteigerer zusammengefasst.

Ablauf für den Einlieferer (Verkäufer)

1) Sie liefern uns als Verkäufer folgende Vorabinformationen bzgl. der zu versteigernden Immobilie

  • genaue Adresse mit Flurstücksbezeichnungen
  • Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, usw.)
  • Bei Mehrfamilienhäusern und Wohn- und Geschäftshäusern: Anzahl der Einheiten
  • Wohnfläche je Einheit
  • tatsächlicher Mietertrag p.a. (Nettokaltmiete, falls vermietet)
  • Grundstücksgröße
  • Baujahr
  • welche Modernisierungen innerhalb der letzten 20 Jahre
  • Bilder, auf denen die 4 Gebäudeseiten sichtbar sind (bei beidseitig angebauten Gebäuden reicht die Vorder- und Rückseite)
  • Innenaufnahmen (Ausschnitt Bäder, Fenster, Heizungsanlage)
  • Angabe und Bilder von Schäden

2) Ersteinschätzung durch die Sachverständigen bzw. den Auktionator mit Honorarangebot für den Verkäufer.

3.) Beauftragung der Auktion.

4) Objektbesichtigung, Unterlagenübergabe, weitere Detailabstimmung bzw. Terminierungs- und Besichtigungsabsprachen bzgl. der Versteigerung. Der Auktionator meldet die Auktion bei der zuständigen IHK und beim zuständigen Ordnungsamt an.

5) Ab der Beauftragung bis zur Auktion ca. 2 Monate und einer Nachfrist von weiteren 2 Monaten für eine Nachversteigerung/Nachvermarktung sind keine Verkäufe durch andere Personen/Unternehmen sowie den Eigentümer möglich (Gesamtbindungszeitraum des Verkäufers 4 Monate ab der Beauftragung).

  • Kosten für den Verkäufer/Einlieferer: keinerlei Nebenkosten für den Verkäufer; Honorar ist nur bei einer erfolgreichen Versteigerung entsprechend der Vereinbarung nach dem Notartermin fällig.

Wir übernehmen alle Details, damit die Auktion zum vollen Erfolg führt (und das für den Verkäufer ohne Nebenkosten).

Für den Ersteigerer (Käufer)

  • Besichtigung der zu versteigernden Immobilie nach Terminabsprache vor der Versteigerung
  • öffentliche Veranstaltung mit möglicher Teilnahme von natürlichen und juristischen Personen bzw. deren Vertretern. Das Hausrecht liegt jedoch beim Veranstalter, d.h. über die Teilnahme von Bietern kann der Auktionator entscheiden.
  • Die Auktion endet mit dem verbindlichem Zuschlag des Bieters
  • Das Aufgeld ist für den Ersteigerer nach dem Zuschlag mit einer Bietungssicherheit am Auktionstag vor Ort fällig und zahlbar
  • Durch das Geldwäschegesetz von 2017 sind wir verpflichtet, die Identität des Ersteigerers einer Immobilie festzustellen (z.B. Name, Anschrift, Geburtsort, Nationalität). Diese Daten müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • Die notarielle Beurkundung erfolgt nach der Auktion
  • Zum Notartermin sind für natürliche Personen gültiger Reisepass oder Personalausweis und die Steueridentifikationsnummer nötig, bei juristischen Personen beglaubigte Handelsregisterauszüge und eine Gesellschafterliste zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten und das steuerliche Identitätsmerkmal (§ 139 AO)
  • Notarkosten, Notarauslagen, Grunderwerbssteuer trägt der Ersteher